Wappen und Namen

In der Vergangenheit waren Wappen vor allem eine Sache der Männer. Bis auf Ausnahmen waren es vor allem sie, die Besitz hatten, die Geschäfte abschlossen, die als Zeugen auftraten, die Besitz und Familiennamen vererben konnten. Daher führten auch sie die Wappen und diese wurden in der männlichen Linie weitergegeben (immer vom Vater auf die Kinder). Mit den Familiennamen war es genauso. Sie wurden ebenfalls in männlicher Linie weitergegeben.

Frauen führten entweder das Wappen ihres Vaters (bis sie heirateten) oder das Wappen ihres Ehemannes. Manchmal führten Sie ein Allianzwappen oder ein zusammengesetztes Wappen, bestehend aus dem Wappen des Ehemannes und dem des Vaters. Das kann man heute noch genauso machen, wenn man möchte.

Frauen können heute selbstverständlich genauso ein Wappen annehmen wie es Männer schon seit Jahrhunderten tun. Wichtig ist, dass das Wappen zum Namen gehört.

Führen Eheleute den gleichen Namen, sollten sie das zu diesem Namen passende Wappen führen. Führen sie verschiedene Namen, sollte jeder das zu seinem Namen passende Wappen führen. Führt ein Ehepartner einen Doppelnamen (wie es das deutsche Namensrecht zulässt), empfehle ich für diese Person ein Wappen, das aus den beiden Wappen für beide Namen zusammengesetzt ist.

Die Kinder sollten wiederum das Wappen führen, das zu Ihrem Nachnamen passt. Das Wappen folgt also dem Namensstamm. Hier ist zu beachten, dass die Abstammung für die legitime Weitergabe des Wappens nach wie vor die entscheidende Rolle spielt. Das Wappen muss vom namengebenden Vorfahren stammen.

Ein Beispiel (siehe Schema)

Anton Meier nimmt ein Wappen an (er ist der Wappenstifter). Er und seine Frau, die den gleichen Namen trägt, dürfen das Wappen Meier führen. Seine Tochter Bettina darf das ebenfalls.

Bettina heiratet Hannes. Er nimmt den Namen Meier an und darf deshalb das Wappen ebenfalls führen, da er mit einer Nachfahrin des Wappenstifters verheiratet ist und eben Meier heißt. Das gemeinsame Kind Claudia ist ebenfalls führungsberechtigt.

Bettina lässt sich scheiden und lebt mit Franz zusammen. Sie bekommen Max. Max heißt Meier und ist ein Nachfahre von Anton, daher darf er das Wappen Meier führen.

Hannes heiratet ein zweites Mal. Er hat den Namen Meier behalten und Lena nimmt ebenfalls den Namen Meier an. Lena darf das Wappen Meier nicht führen, da sie nicht mit einem Nachfahren des Stifters verheiratet ist. Hannes´ und Lenas Sohn Paul heißt zwar auch Meier, ist aber kein Nachfahre von Anton und darf das Wappen Meier nicht führen.

Claudia und Max heiraten jeweils und behalten ihren Namen Meier einzeln oder als Doppelname. Beide Male dürfen sie weiterhin das Wappen Meier führen. Deren Kinder tragen jedoch nicht den Namen Meier und sind damit auch nicht mehr berechtigt das Wappen Meier zu führen.

Das Wappen darf führen, wer sowohl den Namen des Wappenstifters trägt als auch von ihm abstammt.

Namensgleichheit ist nicht Wappengleichheit

Zwei Menschen namens "Müller" können nur dann das gleiche Müller-Wappen führen, wenn sie gemeinsame Vorfahren namens "Müller" haben.

 

Lesen Sie weiter bei: Die  wichtigsten Regeln.