Wer darf ein Wappen führen? 

Um es kurz zu machen: Jeder.

Wappen können in Deutschland durch einen sogenannten „einseitigen Rechtsakt“ angenommen werden, ohne dass irgend jemand seine Erlaubnis hierfür erteilen müsste. Man darf allerdings kein bestehendes Wappen einfach übernehmen, es muss schon ein Neues sein.

Dass Wappen nur etwas für adlige Familien sind, gilt spätestens seit dem 13. Jahrhundert in Deutschland nicht mehr. Der bürgerliche Brauch ein Wappen zu führen begann bei den reichen Schichten in den Städten und breitete sich von dort bis zu den Bauern auf dem Land aus. Viele Wappen gingen in der Vergangenheit verloren und es wurden bei Weitem nicht alle Wappen jemals irgendwo aufgezeichnet oder gar registriert. Doch längst nicht jede Familie hat ein Wappen geführt.

Es gab zwar immer wieder Bestrebungen durch die Obrigkeit, bürgerlichen Personen das Führen von Wappen zu verbieten, doch all diese Versuche scheiterten.

Es gibt kein Wappenrecht in Deutschland. Im Streifall würde man sich am deutschen Namensrecht orientieren.

 

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